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Thailand Hotels & Travel Guide in English

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Thailand  Einreisevorschriften  

Thailand Einreise & Visa Bestimmungen
Einreisebestimmungen ohne Gewähr

AKTUELLE INFORMATIONEN der deutschen Botschaft in Bangkok    German Embassy Bangkok - Thailand Visum Information

Adresse: Deutsche Botschaft in Bangkok / Embassy of the Federal Republic of Germany Bangkok
9 South Sathorn Road    Bangkok 10120
Tel.: (0066-2) 287 9000    Fax: (0066-2) 287 1776 Kanzlei
oder (0066-2) 285 6232 Rechts- und Konsularreferat

Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

Visa können nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden. Termine erhalten Sie werktags von 08.00 Uhr bis 20.00 ausschließlich über das Call-Center unter der Telefonnummer 1900 222 343.

In akuten Notfällen außerhalb der Dienstzeiten erreichen Sie die Botschaft unter (00661) 845-6224



Thailand entry and visas regulations

More Information: British Embassy Thailand - US Embassy Thailand - Swiss Embassy Bangkok

AKTUELL:  Thailand verschärft Visabestimmungen für "Langzeit" Touristen

Ab 1. Oktober 2006 müssen in Thailand alle Ausländer welche drei Monatsvisa in Folge im Pass haben, für mindestens drei Monate das Land verlassen

Bangkok 17.9.06: Auf Tausende Aussteiger und Pensionisten aus dem Westen kommt das Ende der paradiesischen Zustände in Thailand zu.  Mit Stichtag 1. Oktober verschärft die Regierung nämlich die Einreisegesetze. Betroffen sind auch viele Deutsche, Österreicher und Schweizer welche in Thailand leben.  Nur rund die Hälfte davon ist legal in Thailand angemeldet.
Durch die Neuregelung können Touristenvisa nicht mehr endlos verlängert werden. Thailand will damit unter anderem gegen seinen Ruf angehen, wegen lascher Einreisegesetze ein Magnet für Kriminelle aus aller Welt zu sein.  Viele Ausländer würden auch "soziale Probleme schaffen", sagt Einwanderungschef Suwat Thamrongsrisakul, und nicht wenige arbeiteten ohne gültige Papiere.

Bisher haben Ausländer aus 41 Nationen bei der Einreise automatisch ein Monatsvisum erhalten, das beliebig verlängert werden konnte, solange man das Königreich alle 30 Tage kurz verließ.

Die Folge: "Visa run"  Die VISA RUNNERS wurden mit klimatisierten Bussen in organisierten Tagesreisen an die Grenze zu Kambodscha, Laos, Burma oder Malaysia gekarrt. 
Dort überquerten sie kurz zu Fuß die Grenze und erhielten bei der Rückkehr ein neues Monatsvisum. Gemäß den Gesetzesänderungen muss jeder Ausländer, der drei Monatsvisa in Folge im Pass hat, für drei Monate das Land verlassen.

Keine Visa Verschärfung gibts es hingegen für Familien-, Arbeits-, Senioren- oder reguläre Touristenvis. Wer ordentliche Papiere vorlegt, normal Urlaub macht oder Steuern zahlt, bleibt im Königreich Thailand herzlich willkommen. 

Einreise / Paßvorschriften

Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Voraussetzung dafür ist neben einem gültigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket. Diese Aufenthaltsberechtigung kann nicht verlängert werden. Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand i.d.R. nicht anerkannt. Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenem Reisepass möglich, oder wenn die Kinder im Pass der Eltern eingetragen sind. Im letzteren Fall ist darauf zu achten, dass auch das Kind im Visum eingetragen wird.

Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, bedürfen vor der Einreise eines von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestellten Visums.

Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein "non immigrant visa" berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen und Non-Immigrant Visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert..

Adressen zur Visum Erteilung für Thailand in Deutschland:

Königlich Thailändische Botschaft 
Lepsiusstr. 64-66    12163 Berlin
Bearbeitungszeit von der Konsularabteilung : 09.00 – 13.00 Uhr
Telephone Nr. 030-79481 117   Fax Nr. 030-79481-118   --> Hinweise zur Visaerteilung
Homepage: http://www.thaiembassy.de   E-mail : consular@thaiembassy.de

Konsularische Vertretungen erteilen auch Visa:

Königlich Thailändisches Generalkonsulat in Frankfurt
Kennedyallee 109 60596   Frankfurt/Main 
Tel: (069) 698 68203 -209 Fax: (069) 698 68 228 
Mo.-Fr. 9 - 13.00 Uhr 

Königlich Thailändisches Honoralgeneralkosulat in Essen 
Christopstr. 18      2045130 Essen
Tel: (0201) 95979334   Fax: (0201) 95979445
Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr   Fr. 14.00 – 17.00 Uhr

Koeniglich Thailaendisches Honorargeneralkonsulat in Hamburg
An der Alster 85     20099 Hamburg 
Tel: (040) 24839118 Fax: (040) 24839206 
Mo.-Fr. 10.00 – 12.00 Uhr 

Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat München
Prinzenstr. 13      80639 München 
Tel: (089) 168 97 88 Fax: (089) 130 711 80 
Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr  Für Bayern, Sachsen

Koeniglich Thailaendisches Honorarkonsulat Stuttgart
Pforzheimer Strasse 381     70499 Stuttgart
Tel: 0711-226 4844    Fax: 0711-226 4856

Visum

Das Visum hat eine Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum. Es wird darauf hingewiesen, dass das Visum keine Aufenthaltserlaubnis ist, sondern dem Reisenden lediglich die Einreise nach Thailand ermöglicht Die eigentliche Aufenthaltserlaubnis wird erst bei der Einreise von dem zuständigen thailändischen Passbeamten in Form eines Einreisestempels im Pass angebracht. Abhängig von der Art des Visums, das von der thailändischen Auslandsvertretung erteilt wird, werden bei der Einreise Aufenthaltserlaubnisse mit folgender Gültigkeitsdauer erteilt:

Touristen-Visum 60 Tage Aufenthalt

Non-lmmigrant-Visum 90 Tage Aufenthalt

Sofern ein Aufenthalt über die vorgenannten Zeiträume hinaus erforderlich wird, muß eine Verlängerung vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis persönlich entweder beim Immigration Office (Royal Thai Police Department, Soi Suan Phlu) in Bangkok oder dem jeweiligen Immigration Office am Aufenthaltsort beantragt werden. Ausländer, die über eine Daueraufenthaltserlaubnis in Thailand verfügen, können auf Wunsch eine Arbeit aufnehmen und müssen hierzu eine Arbeitserlaubnis beim Labour Department beantragen.

Ausländische Ehegatten thailändischer Staatsangehöriger können bei der "Immigration Commission" eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen. Die dem Antrag beizufügenden Unterlagen sind im einzelnen in der nachfolgenden Aufstellung benannt. Es besteht kein besonderes Verfahren für die Kategorien der Antragsteller.

Die Gebühren für eine Daueraufenthaltserlaubnis betragen 2 000 Baht pro Person.

Verfahren zur Beantragung einer Daueraufenthaltserlaubnis

Ausländer dürfen in das Königreich Thailand nur mit einem Nicht- Einwanderungsvisum einreisen. Dieses Visum sollte mindestens einen vorübergehenden Aufenthalt von drei Jahren erlauben. Wenn die genehmigte Aufenthaltsdauer weniger als 3 Jahre beträgt, kann die Immigration Commission den Einzelfall und seine Gründe prüfen.

Ausländer beantragen ein Einwanderungsvisum bei einer thailändischen Botschaft oder einem thailändischen Konsulat im Ausland.

Falls ein Ausländer ein Gewerbe betreiben oder arbeiten möchte, muss er die folgenden Unterlagen zu Verfügung haben:

Ärztliche Bescheinigung von einem staatlichen Krankenhaus

Arbeitserlaubnis vom Labour Department

Bestätigungsbrief von der betreffenden Gewerbeorganisation

Nachweis über Berufseignung oder Erfahrung

Organisationsplan, der alle Positionen der in der Firma angestellten Personen angibt, einschließlich der Anzahl der Ausländer Vertragsurkunde und Bestimmungen der Firma, Bürgschaftsbrief über die Urkunde der Registrierung, Name der Teilhaber und Firmenvermögen Nachweis über Zahlung der Firmensteuer und Verzeichnis der letzten 3 Jahre (falls zutreffend)

Nachweis über eine Kaution von nicht weniger als 100 000 Baht , die bei einer Handelsbank in Thailand hinterlegt ist

Arbeitsvertrag, Brief über Auftrag vom Hauptsitz der Firma im Ausland Polizeiliches Führungszeugnis

 Fachkräfte oder Berater

haben die in Punkt A. angegebenen Unterlagen vorzulegen sowie zusätzlich einen Nachweis über berufliche Eignung, der von dem betreffenden Berufsverband, der Thai Botschaft, dem Konsulat oder dem Notar beglaubigt ist.

Missionare oder Evangelisten haben folgende Unterlagen beizubringen

Ärztliche Bescheinigung von einem staatlichen Krankenhaus Arbeitserlaubnis vom Labour Department Nachweis über Berufseignung

Nachweis über Erfahrung als Missionar von mindestens 5 Jahren Bestätigungsbrief von der Mission des Antragstellers in Thailand Bestätigungsbrief von der Botschaft seines Staates Bestätigungsbrief von dem Ministerium für Religiöse Angelegenheiten Polizeiliches Führungszeugnis

Zu Visaanträgen bei Fällen, in denen Unterhalt durch einen Einwohner Thailands oder Unterhalt für einen Einwohner Thailands gegeben werden soll, sind folgende Unterlagen vorzulegen

Nachweis der Elternschaft

Nachweis über die Ehe

Nachweis über die Beziehung

Polizeiliches Führungszeugnis

Ärztliche Bescheinigung von einem staatlichen Krankenhaus

Bei Antrag, eine thailändische Ehefrau zu unterhalten oder Unterhalt von einem thailändischen Ehemann zu bekommen, sind folgende Unterlagen vorzulegen

Ärztliche Bescheinigung von einem staatlichen Krankenhaus Nachweis üb die Ehe

Bei Kindern Geburtsurkunde, Familienregister oder amtlicher Personalausweis, der den Eltern ausgestellt wurde Polizeiliches Führungszeugnis

Von Beamten oder Angestellten im Ruhestand sind folgende Unterlagen zu erbringen

Ärztliche Bescheinigung von einem staatlichen Krankenhaus

Bestätigungsbrief von der Botschaft oder dem Konsulat seines Staates

Nachweis über die Geldüberweisungen, die ein sorgenfreies Leben für den Rest

des Lebens ermöglichen

Bestätigungsbrief von der früheren Behörde oder Firma

Polizeiliches Führungszeugnis

Für die einzelnen Visa werden folgende Gebühren erhoben (entsprechend dem Einwanderungsgesetz)

Tourist Visum

300 Baht
Nicht-Einwanderungsvisum 500 Baht
Einwanderungsvisum 500 Baht

Einschränkende Bestimmungen für Ausländer

Die für die Einreise von Ausländern geltenden Bestimmungen werden jetzt schärfer angewendet, da die für die Einwanderung festgesetzten Quoten häufig überschritten werden.

Hier von sind in erster Linie die Ausländer betroffen, die in Verletzung der Einreisebestimmungen als Inhaber von Touristenvisen in Thailand einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind. Dies will das Alien Occupation Law VO Nr. 322 vom 13. 12. 1972 einschränken.

Die Entscheidung über jeden Einreiseantrag liegt ausschließlich im Ermessen der thailändischen Regierung. Keinesfalls sollten voreilig Arbeitsverhältnisse gekündigt, Hab und Cut verkauft oder Schiffs- oder Flugpassagen angezahlt werden.

Für Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Thailand aufhalten, gilt seit dem

30. 05. 1979 Meldepflicht.

Die schriftliche Aufenthaltsmeldung muss innerhalb von 7 Tagen bei den thailändischen

Einwanderungsbehörden eingereicht und bei längerem Aufenthalt im Abstand von jeweils

90 Tagen wiederholt werden. Wer die Meldung unterlässt, hat mit einer erheblichen

Geldstrafe zu rechnen.

Meldeformulare werden von den Behörden in Bangkok ausgegeben.

Diese Bestimmung gilt auch für Geschäftsleute, die eine einjährige Aufenthaltserlaubnis bereits erhalten haben.

Das Thailändische Innenministerium hat in einer Verordnung festgelegt, dass Ausländern die Einreise verweigert werden kann, wenn sie unziemlich gekleidet sind.

Gemäß den Richtlinien ist die unziemliche Kleidung wie folgt charakterisiert:

Tragen eines ärmellosen Unterhemdes oder einer Jacke ohne Unterwäsche;

Tragen von Shorts in anstößiger Weise;

Tragen von Slippern oder Holzschuhen, außer in den Fällen, wo sie als Teil seiner oder ihrer Nationaltracht angesehen werden können;

Tragen von unordentlichen und schmutzigen langen Haaren in anstößiger Form gekleidet sein und einen unordentlichen Eindruck machen.

Die Verordnung stützt sich auf das Einwanderungsgesetz von 1979.

Impfvorschriften

Reisende bei Ankunft innerhalb von sechs Tagen nach Verlassen oder Durchreise von Infektionsgebieten müssen eine Impfung gegen Gelbfieber nachweisen.

Zu empfehlen ist weiter eine Impfung gegen Typhus und Paratyphus. Die erforderlichen Impfungen sind im internationalen Impfpass einzutragen. Es ist ratsam, sich jeweils nach dem z.Z. gültigen Stand der Impfvorschriften zu erkundigen, da diese sich beim unvorhergesehenen Auftreten neuer Infektionsherde rasch ändern können.

Mit dem gleichen Flugzeug weiterreisende Passagiere sind vom Impfzwang befreit. Der Flughafen Bangkok - Don Muang - besitzt eine direkte Transitzone.

Devisen Bestimmungen / Currency Regulations

Ausländische Besucher können Fremdwährungsbeträge in unbegrenzter Höhe ein- und wieder ausführen. Die Landeswährung "Baht" kann unbegrenzt eingeführt, jedoch nur bis zu einer Höhe von 20.000 Baht pro Person ohne vorherige Genehmigung ausgeführt werden. Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen.

4 Auswärtiges Amt: Thailand - Besondere Zollvorschriften      +    Deutsche Botschaft Bangkok - Embassy of the Federal Republic of Germany Bangkok - 9 South Sathorn Road - Bangkok 10120

1. Foreign exchange Foreign visitors can implement foreign currency amounts in unlimited height of in and again. The national currency “Baht” can be introduced for an unlimited period, be implemented however only up to a height of 20.000 Baht per person without prior permission. Caution is required before counterfeit money in circulation present. It is recommended to exchange money only in authorized exchange offices. 

More Information:  British Embassy Thailand - US Embassy Thailand - Swiss Embassy Bangkok

Foreign visitors can introduce to the entry any amounts of foreign currency or other foreign currencies to Thailand. With the crossing the border the brought foreign currencies (cheque, traveler's cheque can be explained etc.) again. Nevertheless, the exportation of foreign bank notes or coins is limited to a Höchstbetrag in the equivalent of 10,000 US $ per person. Higher cash sums can be explained only if they have been declared before with the entry. The import of Thai currency is limited to 2,000 Baht per person or 4,000 Baht per family with family passport. With the crossing the border may be explained without previous approval no more as 500 Baht per person or 1,000 Baht per family with family passport. 

4 Info:  Thailand Exchange rate & Curreny Calkulator - Umtauschkurs & Währungsrechner

 

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