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AKTUELLE
INFORMATIONEN der
deutschen Botschaft in Bangkok
Adresse:
Deutsche Botschaft in Bangkok / Embassy of the Federal Republic of Germany Bangkok
9 South Sathorn Road Bangkok 10120
Tel.: (0066-2) 287 9000
Fax: (0066-2) 287 1776 Kanzlei
oder (0066-2) 285 6232 Rechts- und Konsularreferat
Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Visa können nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden. Termine erhalten Sie werktags von 08.00 Uhr bis 20.00 ausschließlich über das Call-Center unter der Telefonnummer 1900 222 343.
In akuten Notfällen außerhalb der Dienstzeiten erreichen Sie die Botschaft unter
(00661) 845-6224
Thailand entry and visas regulations
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Information: British
Embassy Thailand - US
Embassy Thailand - Swiss
Embassy Bangkok
AKTUELL:
Thailand verschärft Visabestimmungen
für "Langzeit" Touristen
Ab 1.
Oktober 2006 müssen in Thailand
alle Ausländer welche drei Monatsvisa in Folge im Pass haben, für
mindestens drei Monate das Land verlassen
Bangkok 17.9.06: Auf Tausende Aussteiger und Pensionisten aus dem Westen kommt das Ende der paradiesischen Zustände in Thailand zu.
Mit Stichtag 1. Oktober verschärft die Regierung nämlich die Einreisegesetze. Betroffen sind auch viele
Deutsche, Österreicher und Schweizer
welche in Thailand leben. Nur rund die Hälfte davon ist legal
in Thailand angemeldet.
Durch die Neuregelung können Touristenvisa nicht mehr endlos verlängert werden. Thailand will damit unter anderem gegen seinen Ruf angehen, wegen lascher Einreisegesetze ein Magnet für Kriminelle aus aller Welt zu sein.
Viele Ausländer würden auch "soziale Probleme schaffen", sagt Einwanderungschef Suwat
Thamrongsrisakul, und nicht wenige arbeiteten ohne gültige
Papiere.
Bisher haben Ausländer aus 41
Nationen bei der Einreise automatisch ein Monatsvisum erhalten, das beliebig verlängert werden konnte, solange man das Königreich alle 30 Tage kurz verließ.
Die Folge: "Visa run" Die
VISA RUNNERS wurden mit klimatisierten Bussen
in organisierten Tagesreisen an die Grenze zu Kambodscha, Laos, Burma oder Malaysia gekarrt.
Dort überquerten sie kurz zu Fuß die Grenze und erhielten bei der Rückkehr ein neues Monatsvisum. Gemäß den Gesetzesänderungen muss jeder Ausländer, der drei Monatsvisa in Folge im Pass hat, für drei Monate das Land verlassen.
Keine Visa Verschärfung gibts es
hingegen für Familien-, Arbeits-, Senioren- oder reguläre
Touristenvis. Wer ordentliche Papiere vorlegt, normal Urlaub macht oder Steuern zahlt, bleibt im Königreich
Thailand herzlich willkommen.
Einreise
/ Paßvorschriften
Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Voraussetzung dafür ist neben einem gültigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket. Diese Aufenthaltsberechtigung kann nicht verlängert werden. Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand i.d.R. nicht anerkannt. Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenem Reisepass möglich, oder wenn die Kinder im Pass der Eltern eingetragen sind. Im letzteren Fall ist darauf zu achten, dass auch das Kind im Visum eingetragen wird.
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, bedürfen vor der Einreise eines von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestellten Visums.
Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein "non immigrant visa" berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen und Non-Immigrant Visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert..
Adressen
zur Visum Erteilung für Thailand in
Deutschland:
Königlich
Thailändische Botschaft
Lepsiusstr. 64-66 12163 Berlin
Bearbeitungszeit von der
Konsularabteilung : 09.00 – 13.00 Uhr
Telephone Nr. 030-79481 117
Fax Nr. 030-79481-118 -->
Hinweise
zur Visaerteilung
Homepage: http://www.thaiembassy.de
E-mail : consular@thaiembassy.de
Konsularische
Vertretungen erteilen auch Visa:
Königlich
Thailändisches Generalkonsulat in
Frankfurt
Kennedyallee 109 60596 Frankfurt/Main
Tel: (069) 698 68203 -209 Fax: (069) 698
68 228
Mo.-Fr. 9 - 13.00 Uhr
Königlich Thailändisches
Honoralgeneralkosulat in Essen
Christopstr. 18
2045130 Essen
Tel: (0201) 95979334 Fax:
(0201) 95979445
Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr
Fr. 14.00 – 17.00 Uhr
Koeniglich
Thailaendisches Honorargeneralkonsulat
in Hamburg
An der Alster 85
20099 Hamburg
Tel: (040) 24839118 Fax: (040) 24839206
Mo.-Fr. 10.00 – 12.00 Uhr
Königlich
Thailändisches Honorargeneralkonsulat München
Prinzenstr. 13
80639 München
Tel: (089) 168 97 88 Fax: (089) 130 711
80
Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr Für
Bayern, Sachsen
Koeniglich
Thailaendisches Honorarkonsulat
Stuttgart
Pforzheimer Strasse 381
70499 Stuttgart
Tel: 0711-226 4844
Fax: 0711-226 4856
Visum
Das
Visum hat eine Gültigkeitsdauer von 90
Tagen ab Ausstellungsdatum. Es wird
darauf hingewiesen, dass das Visum keine
Aufenthaltserlaubnis ist, sondern dem
Reisenden lediglich die Einreise nach
Thailand ermöglicht Die eigentliche
Aufenthaltserlaubnis wird erst bei der
Einreise von dem zuständigen thailändischen
Passbeamten in Form eines
Einreisestempels im Pass angebracht. Abhängig
von der Art des Visums, das von der
thailändischen Auslandsvertretung
erteilt wird, werden bei der Einreise
Aufenthaltserlaubnisse mit folgender Gültigkeitsdauer
erteilt:
Touristen-Visum
60 Tage Aufenthalt
Non-lmmigrant-Visum
90 Tage Aufenthalt
Sofern
ein Aufenthalt über die vorgenannten
Zeiträume hinaus erforderlich wird, muß
eine Verlängerung vor Ablauf der
Aufenthaltserlaubnis persönlich
entweder beim Immigration Office (Royal
Thai Police Department, Soi Suan Phlu)
in Bangkok oder dem jeweiligen
Immigration Office am Aufenthaltsort
beantragt werden. Ausländer, die über
eine Daueraufenthaltserlaubnis in
Thailand verfügen, können auf Wunsch
eine Arbeit aufnehmen und müssen hierzu
eine Arbeitserlaubnis beim Labour
Department beantragen.
Ausländische
Ehegatten thailändischer Staatsangehöriger
können bei der "Immigration
Commission" eine
Daueraufenthaltserlaubnis beantragen.
Die dem Antrag beizufügenden Unterlagen
sind im einzelnen in der nachfolgenden
Aufstellung benannt. Es besteht kein
besonderes Verfahren für die Kategorien
der Antragsteller.
Die
Gebühren für eine
Daueraufenthaltserlaubnis betragen 2 000
Baht pro Person.
Verfahren
zur Beantragung einer
Daueraufenthaltserlaubnis
Ausländer
dürfen in das Königreich Thailand nur
mit einem Nicht- Einwanderungsvisum
einreisen. Dieses Visum sollte
mindestens einen vorübergehenden
Aufenthalt von drei Jahren erlauben.
Wenn die genehmigte Aufenthaltsdauer
weniger als 3 Jahre beträgt, kann die
Immigration Commission den Einzelfall
und seine Gründe prüfen.
Ausländer
beantragen ein Einwanderungsvisum bei
einer thailändischen Botschaft oder
einem thailändischen Konsulat im
Ausland.
Falls
ein Ausländer ein Gewerbe betreiben
oder arbeiten möchte, muss er die
folgenden Unterlagen zu Verfügung
haben:
Ärztliche
Bescheinigung von einem staatlichen
Krankenhaus
Arbeitserlaubnis
vom Labour Department
Bestätigungsbrief
von der betreffenden Gewerbeorganisation
Nachweis
über Berufseignung oder Erfahrung
Organisationsplan,
der alle Positionen der in der Firma
angestellten Personen angibt, einschließlich
der Anzahl der Ausländer
Vertragsurkunde und Bestimmungen der
Firma, Bürgschaftsbrief über die
Urkunde der Registrierung, Name der
Teilhaber und Firmenvermögen Nachweis
über Zahlung der Firmensteuer und
Verzeichnis der letzten 3 Jahre (falls
zutreffend)
Nachweis
über eine Kaution von nicht weniger als
100 000 Baht , die bei einer Handelsbank
in Thailand hinterlegt ist
Arbeitsvertrag,
Brief über Auftrag vom Hauptsitz der
Firma im Ausland Polizeiliches Führungszeugnis
Fachkräfte
oder Berater
haben
die in Punkt A. angegebenen Unterlagen
vorzulegen sowie zusätzlich einen
Nachweis über berufliche Eignung, der
von dem betreffenden Berufsverband, der
Thai Botschaft, dem Konsulat oder dem
Notar beglaubigt ist.
Missionare
oder Evangelisten haben folgende
Unterlagen beizubringen
Ärztliche
Bescheinigung von einem staatlichen
Krankenhaus Arbeitserlaubnis vom Labour
Department Nachweis über Berufseignung
Nachweis
über Erfahrung als Missionar von
mindestens 5 Jahren Bestätigungsbrief
von der Mission des Antragstellers in
Thailand Bestätigungsbrief von der
Botschaft seines Staates Bestätigungsbrief
von dem Ministerium für Religiöse
Angelegenheiten Polizeiliches Führungszeugnis
Zu
Visaanträgen bei Fällen, in denen
Unterhalt durch einen Einwohner
Thailands oder Unterhalt für einen
Einwohner Thailands gegeben werden soll,
sind folgende Unterlagen vorzulegen
Nachweis
der Elternschaft
Nachweis
über die Ehe
Nachweis
über die Beziehung
Polizeiliches
Führungszeugnis
Ärztliche
Bescheinigung von einem staatlichen
Krankenhaus
Bei
Antrag, eine thailändische Ehefrau zu
unterhalten oder Unterhalt von einem
thailändischen Ehemann zu bekommen,
sind folgende Unterlagen vorzulegen
Ärztliche
Bescheinigung von einem staatlichen
Krankenhaus Nachweis üb die Ehe
Bei
Kindern Geburtsurkunde, Familienregister
oder amtlicher Personalausweis, der den
Eltern ausgestellt wurde Polizeiliches Führungszeugnis
Von
Beamten oder Angestellten im Ruhestand
sind folgende Unterlagen zu erbringen
Ärztliche
Bescheinigung von einem staatlichen
Krankenhaus
Bestätigungsbrief
von der Botschaft oder dem Konsulat
seines Staates
Nachweis
über die Geldüberweisungen, die ein
sorgenfreies Leben für den Rest
des
Lebens ermöglichen
Bestätigungsbrief
von der früheren Behörde oder Firma
Polizeiliches
Führungszeugnis
Für
die einzelnen Visa werden folgende Gebühren
erhoben (entsprechend dem
Einwanderungsgesetz)
|
Tourist
Visum
|
300
Baht |
|
|
Nicht-Einwanderungsvisum |
500
Baht |
|
|
Einwanderungsvisum |
500
Baht |
|
|
|
|
|
Einschränkende
Bestimmungen für Ausländer
Die
für die Einreise von Ausländern
geltenden Bestimmungen werden jetzt schärfer
angewendet, da die für die Einwanderung
festgesetzten Quoten häufig überschritten
werden.
Hier
von sind in erster Linie die Ausländer
betroffen, die in Verletzung der
Einreisebestimmungen als Inhaber von
Touristenvisen in Thailand einer
beruflichen Tätigkeit nachgegangen
sind. Dies will das Alien Occupation Law
VO Nr. 322 vom 13. 12. 1972 einschränken.
Die
Entscheidung über jeden Einreiseantrag
liegt ausschließlich im Ermessen der
thailändischen Regierung. Keinesfalls
sollten voreilig Arbeitsverhältnisse
gekündigt, Hab und Cut verkauft oder
Schiffs- oder Flugpassagen angezahlt
werden.
Für
Ausländer, die sich länger als 90 Tage
in Thailand aufhalten, gilt seit dem
30.
05. 1979 Meldepflicht.
Die
schriftliche Aufenthaltsmeldung muss
innerhalb von 7 Tagen bei den thailändischen
Einwanderungsbehörden
eingereicht und bei längerem Aufenthalt
im Abstand von jeweils
90
Tagen wiederholt werden. Wer die Meldung
unterlässt, hat mit einer erheblichen
Geldstrafe
zu rechnen.
Meldeformulare
werden von den Behörden in Bangkok
ausgegeben.
Diese
Bestimmung gilt auch für Geschäftsleute,
die eine einjährige
Aufenthaltserlaubnis bereits erhalten
haben.
Das
Thailändische Innenministerium hat in
einer Verordnung festgelegt, dass Ausländern
die Einreise verweigert werden kann,
wenn sie unziemlich gekleidet sind.
Gemäß
den Richtlinien ist die unziemliche
Kleidung wie folgt charakterisiert:
Tragen
eines ärmellosen Unterhemdes oder einer
Jacke ohne Unterwäsche;
Tragen
von Shorts in anstößiger Weise;
Tragen
von Slippern oder Holzschuhen, außer in
den Fällen, wo sie als Teil seiner oder
ihrer Nationaltracht angesehen werden können;
Tragen
von unordentlichen und schmutzigen
langen Haaren in anstößiger Form
gekleidet sein und einen unordentlichen
Eindruck machen.
Die
Verordnung stützt sich auf das
Einwanderungsgesetz von 1979.
Impfvorschriften
Reisende
bei Ankunft innerhalb von sechs Tagen
nach Verlassen oder Durchreise von
Infektionsgebieten müssen eine Impfung
gegen Gelbfieber nachweisen.
Zu
empfehlen ist weiter eine Impfung gegen
Typhus und Paratyphus. Die
erforderlichen Impfungen sind im
internationalen Impfpass einzutragen. Es
ist ratsam, sich jeweils nach dem z.Z. gültigen
Stand der Impfvorschriften zu
erkundigen, da diese sich beim
unvorhergesehenen Auftreten neuer
Infektionsherde rasch ändern können.
Mit
dem gleichen Flugzeug weiterreisende
Passagiere sind vom Impfzwang befreit.
Der Flughafen Bangkok - Don Muang -
besitzt eine direkte Transitzone.
Devisen
Bestimmungen
/ Currency Regulations
Ausländische
Besucher können Fremdwährungsbeträge
in unbegrenzter Höhe ein- und wieder
ausführen. Die Landeswährung "Baht"
kann unbegrenzt eingeführt, jedoch nur
bis zu einer Höhe von 20.000 Baht pro
Person ohne vorherige Genehmigung ausgeführt
werden. Vorsicht ist geboten vor in
Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird
empfohlen, Geld nur in autorisierten
Wechselstuben zu tauschen.
4 Auswärtiges
Amt: Thailand - Besondere
Zollvorschriften +

1.
Foreign exchange Foreign visitors can
implement foreign currency amounts in
unlimited height of in and again. The
national currency “Baht” can be
introduced for an unlimited period, be
implemented however only up to a height
of 20.000 Baht per person without prior
permission. Caution is required before
counterfeit money in circulation present.
It is recommended to exchange money only
in authorized exchange offices.
More
Information: British
Embassy Thailand - US
Embassy Thailand - Swiss
Embassy Bangkok
Foreign
visitors can introduce to the entry any amounts of foreign currency or
other foreign currencies to Thailand. With the crossing the border the
brought foreign currencies (cheque, traveler's cheque can be explained
etc.) again. Nevertheless, the exportation of foreign bank notes or
coins is limited to a Höchstbetrag in the equivalent of 10,000 US $ per
person. Higher cash sums can be explained only if they have been
declared before with the entry. The import of Thai currency is limited
to 2,000 Baht per person or 4,000 Baht per family with family passport.
With the crossing the border may be explained without previous approval
no more as 500 Baht per person or 1,000 Baht per family with family
passport. 4
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