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1.
Neue Fahrzeugscheine und KFZ Brief ab 1. Oktober 2005 |
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Die neuen Dokumente für die Fahrzeug-Zulassung werden am 01. Oktober 2005 bundesweit eingeführt.
Von diesem Tag an muss die Zulassungsbehörde die neuen Zulassungsdokumente ausfüllen.
Es gibt dann eine Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den bisherigen Fahrzeugbrief.
Die neuen Fahrzeugpapiere werden europaweit einheitliche Identifizierungscodes enthalten.
Des Weiteren wurden sie im Hinblick auf die Fälschungssicherheit an die heutigen Standards
angepasst.
Keine Änderung für bereits zugelassene
Fahrzeuge. Die alten Fahrzeugpapiere bleiben solange gültig, bis die Ausstellung neuer Dokumente z.B. bei Umschreibung mit/ohne Halterwechsel, Wiederzulassung, Adress- oder technische Änderung erforderlich wird. Wechselt also ab 01.10.2005 ein Fahrzeug den Halter, müssen die beiden neuen Zulassungsbescheinigungen ausgestellt
werden. |
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Zulassungsbescheinigung Teil I
Diese lehnt sich im Aussehen und Format an den bisherigen Fahrzeugschein an. Sie dokumentiert die Zulassung zum Verkehr und enthält alle erforderlichen Einzeldaten für die Zulassung und Verkehrskontrolle. Auf die Aufnahme bestimmter technischer Daten wurde aus Gründen des Umfangs und der Übersichtlichkeit verzichtet. So werden z.B. in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Zukunft keine Angaben über weitere Bereifungen des Kraftfahrzeugs gemacht. Welche Rad- und Reifenkombinationen zulässig sind, kann bei Fachbetrieben hinterfragt, dem CoC-Papier oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Hier hat der Fahrzeughalter die entsprechende Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mitzuführen. |
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Zulassungsbescheinigung Teil II
In dieser Bescheinigung, dem bisherigen Fahrzeugbrief, sind lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt. Die Bescheinigung enthält nur noch zwei Haltereintragungen und hat die Größe eines DIN-A4-Formates. Weil nur noch zwei Zulassungseinträge möglich sind, muss bereits bei der dritten Umschreibung eines Fahrzeugs eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden. Diese nennt dann nur den jeweiligen Halter, sowie die Gesamtzahl der Vorbesitzer, damit die Käufer wissen, wie viele „Hände“ bislang dieses Fahrzeug
bewegten.Stilllegung/Abmeldung eines Kraftfahrzeugs.
Bisher wurde bei der Abmeldung bzw. Stilllegung eines Fahrzeugs der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbehörde eingezogen, welche die Abmeldung im Fahrzeugbrief vermerkte und eine Stilllegungsbescheinigung ausstellte.
Künftig wird die Abmeldung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und das Dokument wieder ausgehändigt. |
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Soll das Fahrzeug innerhalb der EU zugelassen werden, müssen beide Teile des Dokuments vorgelegt
werden. Die Gebühren ändern sich nur geringfügig. Mehrkosten entstehen nur beim Tausch des jetzigen Fahrzeugscheines.
Die Gebühr für die Zulassungsbescheinigung Teil I erhöht sich um 0,70 €.
Der Umtausch eines Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II beträgt unverändert 3,60 €.
Ein kostenloser Umtausch der Fahrzeugpapiere kann nur bei Neuzulassung mit einem vor dem 01.10.2005 ausgestellten Herstellerbrief
erfolgen. Umstellung kann zu längeren Wartezeiten in
den Zulassungsbehörde führen! |
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2. Was
benötigt man zur Zulassung eines Fahrzeuges! |
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Achtung:
Kfz-Zulassung in Leipzig nur noch mit Lastschrift!
Nur wer dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt,
kann sein Auto zulassen.
In Leipzig darf ein Auto nur dann zugelassen werden, wenn der Halter schriftlich zustimmt, dass die Kfz-Steuer per Lastschrift eingezogen wird. Ausnahmen
macht die Zulassungsbehörde nur dann, wenn eine Härtefallbescheinigung des Finanzamtes vorgelegt wird oder der Halter eine unbefristete Steuerbefreiung
hat. |
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| Neues
KFZ anmelden - welches noch nie zugelassen war!
- Personalausweis
oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Versicherungsdoppelkarte
je nach Vorgang evtl. für Kurzzeitkennzeichen,
Saisonkennzeichen
- Fahrzeugbrief / ab Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
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| Gebrauchtes
KFZ
anmelden - welches in Ihrem Zulassungsbezirk/Kreis/Stadt
noch zugelassen ist!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Versicherungsdoppelkarte
je nach Vorgang evtl. für Kurzzeitkennzeichen,
Saisonkennzeichen
- Fahrzeugbrief/ ab Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Fahrzeugschein/ ab Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Nachweis
der gültigen HU & ASU (Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung)
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
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| Stillgelegtes
Gebrauchtes KFZ anmelden - welches in Ihrem
Zulassungsbezirk/Kreis/Stadt zugelassen war!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Versicherungsdoppelkarte
je nach Vorgang evtl. für Kurzzeitkennzeichen,
Saisonkennzeichen
- Fahrzeugbrief/ ab Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Abmeldebescheinigung = Bescheinigung über Stillegung
/ ab Okt.05 Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Kennzeichen (Insofern noch vorhanden)
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
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| Gebrauchtes
KFZ
anmelden - welchem bisher ein auswärtiges Kennzeichen zugeteilt
ist!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Versicherungsdoppelkarte
je nach Vorgang evtl. für Kurzzeitkennzeichen,
Saisonkennzeichen
- Fahrzeugbrief/ ab Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Fahrzeugschein/ ab Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Nachweis
der gültigen HU & ASU (Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung)
- Kennzeichen
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
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| Stillgelegtes
Gebrauchtes KFZ anmelden - welchem bisher ein auswärtiges Kennzeichen zugeteilt
war!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Versicherungsdoppelkarte
je nach Vorgang evtl. für Kurzzeitkennzeichen,
Saisonkennzeichen
- Fahrzeugbrief / ab Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Abmeldebescheinigung = Bescheinigung über Stillegung /ab
Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
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| Stillgelegtes
Gebrauchtes KFZ wieder anmelden -
Wiederzulassung durch den bisherigen Fahrzeughalter!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Versicherungsdoppelkarte
je nach Vorgang evtl. für Kurzzeitkennzeichen,
Saisonkennzeichen
- Fahrzeugbrief / ab Okt.05 Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Abmeldebescheinigung = Bescheinigung über Stillegung /
ab Okt.2005 Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Kennzeichen (Insofern noch vorhanden)
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
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| Stillgelegung
eines KFZ - Fahrzeug abmelden!
- Fahrzeugbrief
/ ab Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Fahrzeugschein / ab Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Kennzeichen
- Vollmacht,
wenn ein Beauftragter den Antrag stellt +
Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
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| Ausstellung
eines Ersatz-Fahrzeugscheines - z.B. bei Verlust oder Unbrauchbarkeit!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugbrief
/ ab Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Evtl. Fahrzeugschein -
Vorlage zum Ersatz, wenn unbrauchbar /
Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
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| Ausstellung
eines Ersatz-Fahrzeugbriefes - z.B. bei Verlust oder
Unbrauchbarkeit!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Evtl. Fahrzeugbrief -
Vorlage zum Ersatz, wenn unbrauchbar
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Abmeldebescheinigung - Insofern vorhanden / ab
Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Fahrzeugschein / ab Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
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| Berichtigung
des Fahrzeugscheines bei Wohnungswechsel in Ihrem Zulassungsbezirk/Kreis/Stadt!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugschein / ab Okt. 2005
Zulassungsbescheinigung
Teil 1 & 2
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
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| Berichtigung
der Fahrzeugpapiere bei Namensänderung!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugschein
/ ab Okt. 2005
Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Fahrzeugbrief / ab Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
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| Berichtigung
der Fahrzeugpapiere bei technischen Veränderungen am Fahrzeug!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugschein /
ab Okt. 2005
Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Fahrzeugbrief / ab Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
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| Kurzzeitkennzeichen
für Probe- bzw. Überführungsfahrten!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Versicherungsdoppelkarte für Kurzzeitkennzeichen
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
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| Umkennzeichnung
bei Verlust oder Diebstahl (eines) oder beider Kennzeichenschilder
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugbrief / ab Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Fahrzeugschein / ab Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Nachweis
der gültigen HU & ASU (Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung)
- Evtl. Kennzeichen -
Vorlage zum Ersatz, wenn unbrauchbar
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
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Weiterhin sollte beachtet werden:
- Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig. Die Bestätigung darüber ist vorzulegen.
- Bei Verlust von Fahrzugbrief oder Fahrzeugschein ist durch den Verfügungsberechtigten eine Versicherung an Eides Statt
gemäß § 5 Straßenverkehrsgesetz abzugeben; oder eine notariell beglaubigte vorzulegen.
- Bei der Zulassung für Minderjährige ist eine Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten und die Kopie des/der
Personalausweis(e) (Vorderseite) erforderlich.
- Bei der Zulassung auf Firmen:
Bitte Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, BGB-Vertrag, Auszug Vereinsregister o.ä. vorlegen.
Wenn der Betriebssitz nicht aus vorgenannten Unterlagen hervorgeht, ist eine andere behördliche Bestätigung erforderlich.
Alle
Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit! |
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3. Zulassungsstelle Leipzig Stadt "L" - Öffnungszeiten
und Adresse. |
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| Adresse
KFZ
Zulassungsbehörde Stadt Leipzig:
Stadt Leipzig
Ordnungsamt Sachgebiet Kfz-Zulassung, Platostraße
1, 04103 Leipzig >>
Stadtplan
Tel: 0341 123-8500, Fax: 0341 123-8456
E-mail: ordnungsamt@leipzig.de
Öffnungszeiten KFZ
Zulassungsbehörde:
Tel: 0341
123-8464, Fax: 0341 123-8456
Montag 9 - 12 Uhr
Dienstag 9 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr
Öffnungszeiten Fahrerlaubnisbehörde
Tel: 0341 123-8562; Fax: 0341 123-8580
Montag 9 - 12 Uhr
Dienstag 9 - 12 u. 13 - 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 13 - 16 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr |
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4. Zulassungsstelle Leipzig Landkreis / Borna "L"
- Öffnungszeiten und Adresse. |
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Adresse
Straßenverkehrsamt KFZ Zulassungsbehörde
Landkreis Leipzig in Borna:
Landkreis
Leipzig,
Sachgebiet Kfz-Zulassungsbehörde, Stauffenbergstraße
4, 04552 Borna >>
Stadtplan
(
ehemals Landratsamt
Leipziger Land )
Tel. (03433) 241-411 Fax: (03433)
241-818
E-Mail:
keine Angabe
Öffnungszeiten
KFZ Zulassung Landkreis Leipzig in Borna:
Tel: (03433) 241-415
Montag
8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch
8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
8:30 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
Fahrerlaubnis Behörde / Straßenverkehrsamt
Borna
Tel: (03433) 241-416
keine Angabe
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5. Zulassungsstelle Landkreis Leipzig (Muldental Kreis MTL) Grimma
- Öffnungszeiten und Adresse. |
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| Adresse
KFZ Zulassungsbehörde Landkreis Leipzig in Grimma:
(ehemals Muldentalkreis / MTL) Landkreis
Leipzig / Grimma,
Sachgebiet KFZ, Karl-Marx-Straße 22 (Haus 2),
04668 Grimma >>
Stadtplan
( ehemals Landratsamt
Muldentalkreis )
Telefon (03437) 984-460 oder -461 Fax: (03437) 984-199 E-Mail:
keine Angabe
In der Außenstelle Wurzen finden KEINE KFZ
Zulassung mehr statt!
Öffnungszeiten KFZ
Zulassung in Grimma:
Tel.
(03437) 984 460 Fax: (03433)
241-818
Montag
8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch
8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
8:30 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
Fahrerlaubnisbehörde
/ Straßenverkehrsamt Grimma
Tel.
(03437) 984 450
keine Angabe |
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